Das Versicherungsamt der Stadt Aachen weist auf eine für Rentenbezieher wichtige Gesetzesänderung ab dem 1. Januar 2027 hin: Bislang gilt für Personen, die noch beschäftigt sind und bereits eine Altersrente beziehen, dass sie bei Bezug einer Teilrente von maximal 99,99 Prozent Anspruch auf Krankengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung haben.
Durch die neue gesetzliche Regelung in § 50 SGB V ist der Anspruch auf das Krankengeld ab 2027 bereits dann ausgeschlossen, wenn die Altersrente in Höhe von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezogen wird. Das heißt, dass der Bezug einer Altersteilrente von 99,99 Prozent – wie dies von vielen beschäftigten Altersrentnern gewählt wurde – zu einem Ausschluss des Krankengeldanspruchs führt. Ab dem 1.Januar 2027 hat nur noch Anspruch auf Krankengeld, wer maximal zwei Drittel, also 66,66 Prozent, Teilrente bezieht.
Es gibt keinen Bestandsschutz. Die Änderung betrifft jeden Altersrentner.
Das Versicherungsamt ist bei der Beantragung behilflich. Weitere Informationen erhält man unter 0241 432-3533 oder aachen.de/Rente.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Aachen, Wed, 23 Sep 2026 07:28:17 GMT


